Artikel-Schlagworte: „Schweinegrippe Flughafen“
Werden Flugpassagiere informiert, wenn auf einem Flug eine Person mit pandemischer Grippe (H1N1) 2009 mitgereist ist?
Ab dem 9. Juli verzichtet das Bundesamt für Gesundheit darauf, Mitreisende darüber zu orientieren, dass ein bestätigter A(H1N1)-Fall an Bord war. Der Grund dafür liegt darin, dass das Risiko, sich anzustecken im Flugzeug nicht mehr viel grösser ist als anderswo. Somit rechtfertigt es sich, auf die Rückverfolgung der Reisenden zu verzichten. Reisende werden bei der Ankunft in die Schweiz mittels einer Ansage über die wichtigsten Verhaltensregeln bezüglich der pandemischen Grippe (H1N1) 2009 informiert. Wichtig ist, dass Passagiere, die in einer Maschine aus einer Region mit erhöhtem Expositionsrisiko sassen, ihren Gesundheitszustand aufmerksam beobachten. Sobald sie Grippesymptome verspüren, sollen sie zu Hause oder im Hotelzimmer bleiben; dies nicht nur bis zum vollständigen Abklingen der Symptome, sondern einen Tag darüber hinaus. Grippepatienten aus Regionen mit erhöhtem Expositionsrisiko sollen zudem telefonisch einen Arzt/eine Ärztin kontaktieren. Dem Arzt ist die Situation – inklusive Flugreise – zu schildern.
