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Archiv für die Kategorie „Häufige Fragen“

BAG Empfehlungen für Reisende

Die Grippe A(H1N1) breitet sich zurzeit in verschiedenen Regionen der Welt aus. Mit der steigenden Zahl von Patientinnen und Patienten und betroffenen Regionen erhöht sich auch das Risiko, dass Reisende mit dem Grippevirus A(H1N1) in Kontakt kommen und erkranken. Von Reisen in Länder oder Regionen, in denen Grippefälle aufgetreten sind, wird nicht abgeraten. Es gilt jedoch, sich vor einer Ansteckung durch die Grippe A(H1N1) zu schützen und falls es doch zu einer Ansteckung kommt, das Virus nicht weiterzuverbreiten. Das Bundesamt für Gesundheit empfiehlt deshalb Reisenden in Regionen mit erhöhtem Expositionsrisiko, folgende Vorsichtsmassnahmen zu beachten:

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Was ist zu beachten, wenn man eine Urlaubsreise in eine Region mit erhöhtem Expositionsrisiko unternimmt?

Das Bundesamt für Gesundheit (BAG) empfiehlt zurzeit nicht, Reisen in Länder oder Regionen einzuschränken, in denen Fälle der pandemischen Grippe (H1N1) 2009 aufgetreten sind. Weltweit sind verschiedene Regionen von der pandemischen Grippe (H1N1) 2009 betroffen. Die Lage vor Ort verändert sich rasch. Deshalb rät das BAG allen Reisenden, sich vor Ort über Medien über die aktuelle Situation zu informieren und die Empfehlungen der lokalen Gesundheitsbehörden zu befolgen. Wichtig ist zudem, dass Reisende sich wenn möglich von Personen mit Grippesymptomen fernhalten (mehr als einen Meter Abstand), dass sie auf Händeschütteln verzichten und die oben beschriebenen Hygiene- und Schutzmassnahmen einhalten. Wer während der Reise Grippesymptome entwickelt, sollte in seinem Aufenthaltsraum bleiben (Hotelzimmer, Ferienwohnung etc.) und bei schweren Symptomen einen Arzt kontaktieren. Zudem sollten diese Personen eine Distanz von mindestens einem Meter zu andern Menschen halten, um diese nicht anzustecken. Wer Grippesymptome aufweist, sollte nicht reisen.

Was soll ich tun, wenn ich auf einem Flug aus einer Region mit erhöhtem Expositionsrisiko in der Nähe einer Person mit Grippesymptomen sitze?

Ruhe bewahren. Es ist überhaupt nicht gesagt, dass die betreffende Person tatsächlich das Grippevirus A(H1N1) in sich trägt. Sie könnte auch sonst erkältet oder anderweitig erkrankt sein (z.B. an Heuschnupfen leiden). Am besten verzichtet man darauf, die betreffende Person zu berühren, wäscht sich häufig und gründlich die Hände und macht nötigenfalls die Person darauf aufmerksam, dass sie in ein Taschentuch husten oder niesen soll.

Werden Flugpassagiere informiert, wenn auf einem Flug eine Person mit pandemischer Grippe (H1N1) 2009 mitgereist ist?

Ab dem 9. Juli verzichtet das Bundesamt für Gesundheit darauf, Mitreisende darüber zu orientieren, dass ein bestätigter A(H1N1)-Fall an Bord war. Der Grund dafür liegt darin, dass das Risiko, sich anzustecken im Flugzeug nicht mehr viel grösser ist als anderswo. Somit rechtfertigt es sich, auf die Rückverfolgung der Reisenden zu verzichten. Reisende werden bei der Ankunft in die Schweiz mittels einer Ansage über die wichtigsten Verhaltensregeln bezüglich der pandemischen Grippe (H1N1) 2009 informiert. Wichtig ist, dass Passagiere, die in einer Maschine aus einer Region mit erhöhtem Expositionsrisiko sassen, ihren Gesundheitszustand aufmerksam beobachten. Sobald sie Grippesymptome verspüren, sollen sie zu Hause oder im Hotelzimmer bleiben; dies nicht nur bis zum vollständigen Abklingen der Symptome, sondern einen Tag darüber hinaus. Grippepatienten aus Regionen mit erhöhtem Expositionsrisiko sollen zudem telefonisch einen Arzt/eine Ärztin kontaktieren. Dem Arzt ist die Situation – inklusive Flugreise – zu schildern.

Ist es ratsam, Masken zu kaufen – in welchen Situationen sind diese zu tragen?

Das Bundesamt für Gesundheit (BAG) empfiehlt der Bevölkerung, einen persönlichen Vorrat von 50 Hygienemasken pro Person anzulegen (chirurgische Maske Typ II oder IIR, erhältlich in Apotheken und im Detailhandel). Das Tragen einer Maske ist allerdings nur dann sinnvoll, wenn deren Träger (Trägerin) gleichzeitig die persönlichen Hygienemassnahmen einhält (siehe Antwort 4). Die Maske gewährt keinen vollständigen Schutz. Doch sie kann dazu beitragen, die Verbreitung des Virus zu vermindern: Einer Person mit grippeähnlichen Symptomen ermöglicht das Maskentragen, Mund und Nase zu bedecken, so dass die Tröpfchen von Atemwegs-ausscheidungen zurückgehalten werden. So verhindert die kranke Person, ihr Umfeld und ihre Umgebung beim Niesen oder Husten anzustecken. Kranke sollten zu Hause eine Maske tragen, wenn sie in Kontakt mit andern Personen stehen – und ausser Haus, beispielsweise wenn sie sich ins Spital oder zum Arzt begeben. Ratsam ist zudem, wenn Menschen, die zu Hause Kranke pflegen, eine Maske tragen, um sich vor Ansteckung zu schützen.

Verdachtsfall von Schweinegrippe in der Schule. Was nun?

Kann ich mein Kind noch zur Schule schicken, wenn an der Schule ein Verdachtsfall oder ein bestätigter Fall der pandemischen Grippe (H1N1) 2009 aufgetreten ist?
Kinder dürfen weiterhin zu Schule, sofern der zuständige Kantonsarzt keine gegenteiligen Anweisungen erteilt. Grundsätzlich sollten alle Personen, die Kontakt zu einem Verdachtsfall hatten, die persönlichen Hygienemassnahmen (häufiges Händewaschen, in ein Taschentuch husten oder niesen) einhalten. Siehe auch Merkblatt „Pandemiebedrohung: Empfehlungen für Personen, die Kontakt mit einem Verdachtsfall hatten

Was soll ich tun, wenn ein Arbeitskollege mit Grippesymptomen zur Arbeit erscheint?

Am besten macht man ihn darauf aufmerksam, dass er nach Hause gehen und dort die Grippe auskurieren soll. Wichtig ist, dass Kranke nicht nur so lange zu Hause bleiben, bis die Symptome vollständig abgeklungen sind, sondern noch einen Tag darüberhinaus. Zudem sollen kranke Menschen den Kontakt zu gefährdeten Personen strikte meiden.

Wie stark ist die Schweiz von der pandemischen Grippe (H1N1) 2009 betroffen?

In der Schweiz ist das neue Influenzavirus vor allem bei Reiserückkehrern diagnostiziert worden. Es kam vereinzelt schon zu Ansteckungen innerhalb der Schweiz – jedoch sind bisher noch keine lokalen Ausbrüche aufgetreten. Allerdings besteht das Risiko, dass die pandemische Grippe (H1N1) 2009 durch Reisende aus den Regionen mit erhöhtem Expositionsrisiko vermehrt eingeschleppt wird und sich in der Folge in der Schweiz ausbreitet. Die aktuellen Zahlen entnehmen Sie jeweils dem neusten Situationsbericht des Bundesamts für Gesundheit.

Wie soll ich mich verhalten, wenn ich schwanger bin und Grippesymptome feststelle?

Schwangere Frauen, die an Grippesymptomen leiden und mit dem A(H1N1)-Virus in Berührung gekommen sein könnten, sollten unverzüglich einen Arzt oder eine Ärztin anrufen. Dieser (diese) ist über die Symptome und mögliche Gründe der Ansteckung zu informieren. Der Arzt (die Ärztin) wird das weitere Vorgehen regeln. Bei schwangeren Frauen besteht ein gewisses Risiko, dass die pandemische Grippe (H1N1) 2009 zu Komplikationen führt. Deshalb ist es wichtig, dass Schwangere rasch eine ärztliche Behandlung in Anspruch nehmen. Allerdings sollten sie sich nicht ohne Voranmeldung in die Praxis oder in die Notfallstation des Spitals begeben, da sonst die Gefahr besteht, dass sie im Wartezimmer andere Personen infizieren.

Gibt es bei der pandemischen Grippe (H1N1) 2009 besonders gefährdete Personen?

Über die Verteilung der Fälle auf bestimmte Altersgruppen kann bislang noch wenig gesagt werden. Die bisherigen Erfahrungen zeigen, dass an der pandemischen Grippe (H1N1) 2009 Menschen aus jeder AIterskategorie erkranken können. Besonders häufig betroffen sind Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene.

Nach bisherigen Erkenntnissen besteht ein erhöhtes Komplikationsrisiko bei:

  • Personen mit chronischen Krankheiten (vor allem mit Atemwegs- oder Herzkreislauferkrankungen, mit Stoffwechsel- oder Nierenleiden);
  • schwangeren Frauen
  • Kleinkindern
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