Kein Arztzeugnis bei Schweinegrippe?
Zwischenzeitlich rollte eine Pandemie der Schweinegrippe auf die Schweiz zu. Zum jetzigen Zeitpunkt sind bereits über 500 Personen an der Schweinegrippe erkrankt. Eine Pandemie ist eine Infektionskrankheit, die sich länder- und kontinentübergreifend ausbreitet. Ihr Auftretungsgebiet ist nicht örtlich beschränkt.
Das Grippevirus H1N1 bringt unter anderem juristische Probleme mit sich. Es stellt sich die Frage, ob Angestellte ihrem Arbeitgeber das nach 3 Tagen übliche Arztzeugnis abgeben müssen oder nicht. Dazu gibt es unterschiedliche Meinungen. Wenn man mehrere Grippesymptome wie Fieber, Schüttelfrost und Schmerzen verspürt, sollte man zu Hause bleiben, meint das Bundesamt für Gesundheit (BAG). Somit kann ein weiteres verbreiten der Krankheit unterbunden werden. Das BAG ist ebenfalls der Meinung, dass man sich bei einer Grippeerkrankung zu Hause erst vollständig auskuriere soll und noch mindestens 1 Tag nach abklingen der Symptome abwarten soll. Erst dann soll man seine Arbeit oder den Alltag wieder beginnen.
Auf Grund dieser Meinungsäußerung wäre es einem Arbeitnehmer nicht möglich, einen Arzt aufzusuchen und somit ein Arztzeugnis vorzulegen. Auch ein Patientenbesuch sollte möglichst vermieden werden, um ein ausbreiten der Krankheit zu unterbinden.
Allerdings gibt es auch andere Meinungen. So meint Valentin Lagger, Verantwortlicher der Arbeitsgruppe “Pandemie” vom Staatssekretariat für Wirtschaft (Seco), dass die Eidgenossenschaft von den Unternehmen nicht verlangen kann, dass sie auf ein Arztzeugnis verzichten. Hier wird gemeint, dass es nicht angebracht ist, bei dem Auftreten einer Pandemie Sonderrechte aufzustellen. Dem Gesetz nach kann der Arbeitgeber bereits nach dem ersten Krankheitstag ein Arztzeugnis fordern.

