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Spielverbot wegen Schweinegrippe?

Viele Eltern fragen sich aufgrund der sich immer weiter ausbreitenden Schweinegrippe, ob sie Ihre Kinder noch in öffentliche Einrichtungen oder auf Spielplätze, wo Gruppenansammlungen von Kindern stattfinden, schicken können.

Die Schweinegrippe wird fachlich als H1N1-Virus bezeichnet und trat erstmals in Mexiko auf. Dort forderte die Grippe auch schnell erste Todesfälle, eine Welle der Erkrankung verbreitet sich um die ganze Welt und ist nun auch in Europa und so auch in der Schweiz angekommen.

Erste Anzeichen für eine Infektion mit dem H1N1-Virus können Fieber, Abgeschlagenheit und andere übliche Grippesymptome, wie Schweißbildung, Appetitlosigkeit usw. sein. Die genaue Abklärung bedarf immer der ärztlichen Untersuchung und bei Bestätigung auch der ärztlichen Behandlung. In Ländern, wo die medizinische Versorgung nicht umfassend gewährleistet werden kann, kommt es gehäuft zu Todesfällen durch die Schweinegrippe. Bisher ist es jedoch so, dass der Erreger zwar hochinfektiös, jedoch relativ unkompliziert verlaufend auftritt, sofern die Erkrankung sofort behandelt wird. Bei einem Verdacht sollte umgehend der Arzt aufgesucht werden. Alle weiteren Familienmitglieder sowie Personen, die mit den Erkrankten in einem Gesprächs- und Tastaustausch gestanden haben, sollten sich untersuchen lassen. Bei Bestätigung eines Verdachts bei einem sonst gesunden Menschen wird häusliche Karanthäne mit den entsprechenden zur Verfügung stehenden Behandlungsmitteln verordnet.

Solange das H1N1-Virus nicht mutiert, ist es in Industrieländern relativ ungefährlich, da es gut behandelbar ist. Betroffene sollten aber nicht lange warten und sofort einen Arzt kontaktieren, welcher dann die entsprechenden Untersuchungen einleitet und bei Bestätigung die notwendigen Medikamente verordnet.

Das H1N1-Virus ist wie erwähnt zwar sehr infektiös, aber relativ unkompliziert verlaufend. Sollte das Virus mutieren und sich beispielsweise mit einem anderen Virus, wie dem H5N1 Vogelgrippevirus, verbinden und die Eigenschaften kombinieren, wäre es weitaus gefährlicher. Dies ist bisher nicht der Fall.

Schützen kann man sich durch häufiges Händewaschen und bei Gesprächen mit Personen einen angemessenen Abstand zu wahren sowie eine allgemeine angemessene Hygiene. Fazit: Man sollte seine Kinder nicht zuhause lassen, sondern die Kinder aufklären, was deren Umgang miteinander angeht und auf die Vorsichts- und Hygienemaßnahmen achten. Sollte doch eine Ansteckung auftreten ist umgehend ärztliche Hilfe aufzusuchen.

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